Prim. Dr. Lukas Helfer

Impfungen zählen zu einer der wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin. Damit kann das Immunsystem auf bestimmte Erreger vorbereitet werden, sodass manche Krankheiten gar nicht mehr oder nur in sehr abgeschwächter Form ausbrechen. Viele Impfungen müssen mehrfach verabreicht werden, damit sie ihre volle Schutzwirkung erzielen.

Schwanger zu sein und Impfungen verabreicht zu bekommen schließen einander nach Ansicht des Experten daher nicht aus. Im Gegenteil: „Es ist wichtig, dass Frauen im Idealfall schon vor dem Kinderwunsch bei ihrem Arzt den Impfpass überprüfen lassen sollten, um möglichst viele Impfungen nachzuholen. Auch eine bereits bestehende Schwangerschaft ist bei den meisten Impfungen kein Hindernis, lediglich die Masern-Mumps-Rötelnimpfung ist in der Schwangerschaft nicht sinnvoll, da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt“, erklärt Hefler.

Es ist wichtig, dass Frauen im Idealfall schon vor dem Kinderwunsch bei ihrem Arzt den Impfpass überprüfen lassen sollten, um möglichst viele Impfungen nachzuholen

Geht aus dem Impfpass nicht klar hervor, welche Impfungen bereits verabreicht wurden und welche noch ausständig sind, so kann eine einfache Blutabnahme Klarheit bringen, welche Antikörper noch vorhanden sind und was nachgeimpft werden muss.

Bei Schwangeren rät Hefler: „In den ersten 12 bis 14 Wochen entstehen die Organe des Kindes. Da sind wir grundsätzlich mit jeder medizinischen Intervention zurückhaltend. In dieser Phase würde ich nicht impfen, wenn es nicht dringend erforderlich ist.“ Danach gilt, was im Impfplan (abrufbar unter https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Impfplan-Österreich.html) steht.

Impfen schützt

Eine Ansteckung mit Feuchtblattern in der Schwangerschaft kann zu schweren Schäden für das ungeborene Kind und sogar zum Tod in den ersten Lebensmonaten führen. Von einem ausreichenden Schutz ist auszugehen, wenn zwei Impfungen vorliegen oder ein entsprechender Schutz mittels Bluttest nachgewiesen wurde.

Auch die Kombinationsimpfung gegen Diphtherie – Wundstarrkrampf (Tetanus) – Keuchhusten (Pertussis) – Kinderlähmung (Polio) soll – wie allgemein empfohlen alle zehn Jahre aufgefrischt werden. Um einen bestmöglichen Schutz vor Keuchhusten zu erreichen, ist diese Impfung zusätzlich auch während jeder Schwangerschaft, idealerweise in der 27. – 36. Schwangerschaftswoche, empfohlen.

Auch wenn heuer die Grippewelle ausgeblieben ist, kann eine Influenza während der Schwangerschaft oft schwere Verläufe nehmen. „Die Impfung ist gut verträglich und wird Frauen empfohlen, die während der Grippe-Saison in den Herbst-/Wintermonaten schwanger werden möchten. Steht eine Grippewelle bevor, kann die Impfung auch während der Schwangerschaft erfolgen“, sagt der Mediziner.

Zur Covid-Schutzimpfung gibt es aus heutiger Sicht zwar noch wenig Erfahrung, jedoch eine klare Empfehlung zu impfen, denn: „Im Gegensatz zu gleichaltrigen Nicht-Schwangeren haben Schwangere einen deutlich schwereren Verlauf, wenn es zu einer Infektion kommt“, so Hefler. Da es sich bei den derzeit am Markt befindlichen Impfstoffen um keine Lebendimpfstoffe handelt, spricht aus der Sicht des Experten nichts gegen die Impfung auch während der Schwangerschaft.

Humane Papillomaviren (HPV) stellen eine große Virusgruppe dar, die zu abnormem Zellwachstum beim Menschen führen kann und Krebsvorstufen, Krebs sowie Genitalwarzen verursachen können. Bekannt sind mehr als 120 HPV-Typen, etwa 14 davon haben krebsverursachende Wirkungen. Auch hier senkt eine Impfung das Risiko zu erkranken um bis zu 90 %.

HPV-Impfung ist kostenfrei

Die HPV-Impfung enthält jene Virustypen, die am häufigsten Krebs sowie Genitalwarzen verursachen. Sie ist für alle Personen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr empfohlen. „Der größtmögliche Nutzen wird durch Impfung vor dem ersten Sexualkontakt erzielt“, erklärt Hefler. Die HPV-Impfung steht für alle Mädchen und Buben ab dem vollendeten 9. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kostenfrei zur Verfügung. Zusätzlich können sich Jugendliche bis zum 15. Geburtstag zu einem vergünstigten Selbstkostenpreis an öffentlichen Impfstellen impfen lassen. Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind zwei Impfungen im Mindestabstand von sechs Monaten notwendig, nach dem vollendeten 15. Lebensjahr sind drei Impfungen nötig. „Auch Erwachsene können gegen HPV geimpft werden, jedoch je später die Impfung erfolgt, desto geringer ist der Effekt. Ab dem 30. Lebensjahr impft man daher je nach Risikosituation, etwa bei neuen oder häufig wechselnden Partner“, erklärt der Gynäkologe und ergänzt: „Diese Impfung kam erst Anfang 2000 auf den Markt und ist sehr gut erforscht. Es gibt praktisch keine Nebenwirkungen, die Impfung ist sehr gut verträglich.“

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